Ferienwohnung Nagold am Nationalpark Schwarzwald. 
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Das Ferienhaus Rodin - Frey steht in ruhiger Ortsrandlage in Nagold-Mindersbach direkt am Waldrand eines Naturschutzgebietes.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ferienwohnung Rodin-Frey in Mindersbach
Stand: 24.05.2018

Ferienwohnung Rodin-Frey, Gordana Rodin-Frey, Wittumweg 12, 72202 Nagold-Mindersbach
Telefon +49/0-7452810407 E-Mail fewo-nagold@t-online.de
– nachstehend „FeWo“ genannt –    

1.     Geltungsbereich
1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der „FeWo“, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der „FeWo“.
1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der „FeWo“ und dem Gast individuell vereinbart wurden. 

2.     Zustandekommen des Vertrages
2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung), der durch die „FeWo“ angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung.
Die Bestätigung der Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der „FeWo“ gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertragvertrag, sofern der „FeWo“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „FeWo“. 

3.     Preise und Leistungen
3.1 Die „FeWo“ ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der „FeWo“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der „FeWo“ gegenüber Dritten.
3.3   Die vereinbarten Preise sind nach §19 UstG(Kleinunternehmerregelung) umsatzsteuerbefreit.
3.4   Die Preise können von der „FeWo“ geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der „FeWo“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die „FeWo“ dem zustimmt.
3.5 Der Mietpreis der „FeWo“ ist 4 Wochen im voraus ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch beim Einzug. Die Rechnung wird am Tag des Auszuges übergeben.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die „FeWo“ berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 50 EUR erheben.
3.6   Die „FeWo“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine 4 wöchige Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die „FeWo“ ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der „FeWo“ aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der „FeWo“ aufrechnen oder mindern. 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Die „FeWo“ räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die „FeWo“ Anspruch auf angemessene Entschädigung. 
– Die „FeWo“ hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 50 EUR. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der „FeWo“ kein Schaden oder der der „FeWo“ entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
– Sofern die „FeWo“ die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der „FeWo“ zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der „FeWo“ ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der „FeWo“ durch anderweitige Verwendungen der Übernachtungsleistungen erwirbt.
4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Wohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies der „FeWo“ rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die „FeWo“ dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die „FeWo“ keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der „FeWo“. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären. 

5.     Rücktritt der „FeWo“
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die „FeWo“ ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der „FeWo“ die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die „FeWo“ gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
–  höhere Gewalt oder andere von der „FeWo“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
–  die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
–  die „FeWo“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Mietleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der „FeWo“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der „FeWo“ zuzurechnen ist;
–  eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
–  ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
  die „FeWo“ von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der „FeWo“ nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der „FeWo“ gefährdet erscheinen;
–  der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
–  ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Die „FeWo“ hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise
6.1   Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2   Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die „FeWo“ das Recht, gebuchte Zimmer nach  23 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der „FeWo“ steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.3   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der „FeWo“ spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die „FeWo“ über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der „FeWo“ nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.5   Wird eine Mietkaution vereinbart, ist bei der An- und Abreise ein Übergabeprotokoll anzufertigen.

7.     Haftung
7.1   Die „FeWo“ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die „FeWo“ ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4   Weckaufträge werden von der „FeWo“ mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die „FeWo“ übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die „FeWo“ ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

8.     Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.   

 
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